Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr

Frau Ministerin Gebauer hat im Oktober 2017 einen Runderlass an die Bezirksregierungen geschickt.

Darin wird unter anderem bezugnehmend auf die neueren Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern das schulärztliche Gutachten nicht mehr zwingend als einzige Grundlage für die Entscheidung einer Zurückstellung gewertet. Es muss trotzdem immer vorliegen und die Schulleitung muss sich eingehend mit diesem beschäftigen. Liegen fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen vor, die einen belegten gesundheitlichen Bezug haben oder wenn erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch eine zu frühe Einschulung zu befürchten sind, können das Kriterien für eine Rückstellung sein und die Schulleitung soll dahingehend mit dem Gesundheitsamt Rücksprache nehmen.

Konkret:
  • Sie als Eltern sprechen die Schulleitung bezüglich einer Rückstellung an oder werden von dieser dazu angesprochen.
  • Sie sprechen mit Ihrem Kinderarzt oder gegebenenfalls Therapeuten Ihres Kindes und bitten um eine schriftliche Stellungnahme.
  • Sie melden Ihr Kind zeitnah im Gesundheitsamt zur schulärztlichen Untersuchung an mit der Bitte um Rückstellung.
    Dieser Termin sollte vor Ende Februar stattgefunden haben, weil Rückstellungen dem Schulverwaltungsamt von der zurückstellenden Schule bis spätestens Ende März gemeldet werden müssen.
  • Mit den entsprechenden Unterlagen melden Sie sich beim Schulleiter und dieser bespricht mit Ihnen die Rückstellung und kontaktiert gegebenenfalls erneut das Gesundheitsamt.

In den letzten Jahren war diese Vorgehen in der Regel erfolgreich. Sollten Sie dennoch mit Ihrem Anliegen scheitern, empfehlen wir eine Einzelfallpetition.
Zusätzlich sollten Sie in diesem Fall Ihre Negativ-Erfahrungen in einem Schreiben an das Schulministerium dokumentieren und dies persönlich an die Ministerin addressieren, um politische Aufmerksamkeit auf die Not betroffener Kinder und ihrer Familien zu lenken.