In NRW werden derzeit alle Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres bereits schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Das bedeutet, dass bereits 5-jährige Kinder schulpflichtig werden oder solche, die bei ihrem Schuleintritt gerade erst 6 Jahre alt geworden sind. Diese Kinder sind in der Schule oftmals schlichtweg überfordert und erleben möglicherweise unnötige schulische Misserfolge, da sie zwar eventuell schulpflichtig sind, nicht aber unbedingt auch schulreif.

Etwa die Hälfte aller Bundesländer haben den 30. Juni als Stichtag für die Einschulung nie in Frage gestellt oder sind nach schlechten Erfahrungen zu dieser Regelung zurückgekehrt. Unser Ziel ist, auch für die jungen Kinder in NRW die Bildungschancen wieder zu verbessern.
Wir fordern daher die Rückverlegung des Stichtages auf den 30. Juni.
 
Es gibt eine Vielzahl von Studien und Veröffentlichungen, die sich mit dieser Entwicklung auseinandersetzen und uns – neben unseren eigenen Erfahrungen und Erkenntnissen – in unserer kritischen Haltung bestärken.
Eine Auswahl unserer bisher gesammelten Quellen haben wir hier in den drei Kategorien
gegliedert und zum Abruf verfügbar gemacht.